Spenden an unsere Ortsgruppe sind erwünscht, da wir immer wieder Druckkosten etc. haben. Unsere Ortsgruppe hat kein eigenes Konto. Der Kreisverband verwaltet die Spenden für uns und gibt sie auf Anforderung an uns weiter.
Bankverbindung:
Kreisverband Bündnis 90/Grüne Regensburg-Land
Raiffeisenbank im Oberpfälzer Jura e.G. Geschäftsstelle Kallmünz
IBAN: DE09750690610000748315
BIC: GENODEF1HEM
Als Betreff schreiben: für Ortsgruppe Lappersdorf
Geben Sie bitte auf der Überweisung unbedingt Ihre Adresse an, damit wir die Spende annehmen und Ihnen eine Spendenquittung ausstellen können.
- Parteispenden sind Sonderausgaben
Steuerlich gesehen sind Parteispenden Sonderausgaben und können als solche beschränkt abgesetzt werden. Die steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden ist im Einkommensteuergesetz in § 34 g und § 10 b Abs. 2 geregelt. - Absetzbarkeit nach § 34 g EStG
Bis zu einer Spendenhöhe je Kalenderjahr von 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete werden Parteispenden unabhängig vom individuellen Steuersatz mit einem Satz von 50% steuerlich begünstigt. - Absetzbarkeit nach § 10 b Abs. 2 EStG
Darüber hinaus gehende Beträge sind bis zu einer Höhe von noch einmal 1.650 EUR für Ledige und 3.300 EUR für Verheiratete nach steuerlich absetzbar. Der steuerliche Vorteil hängt dabei vom individuellen Steuersatz ab. - Kapitalgesellschaften
Parteispenden von Kapitalgesellschaften sind steuerlich nicht begünstigt. Spenden von Personengesellschaften sind im Rahmen der o.g. Höchstbeträge absetzbar, wenn die Spende namentlich durch einen Gesellschafter erfolgt.